1. Anmeldung
Der Zugang zu den Kursen der MFA ist frei und nicht an Vorbedingungen gebunden, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Die Anmeldung erfolgt per Email oder schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular per Post oder Fax.

Anmeldeschluß ist 30 Tage vor Kursbeginn. Kurzfristigere Anmeldungen sind möglich, sofern in dem jeweiligen Kurs noch Plätze frei sind. Zur Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist klären Sie bitte zunächst telefonisch (+49 (0) 89 – 90 54 26 31), ob eine Anmeldung noch möglich ist.

Sofern ein Student sich für einen Kurs anmeldet, der in der Kursbeschreibung Vorkenntnisse voraussetzt, erklärt er mit der Anmeldung, über diese Vorkenntnisse zu verfügen.

Nach Eingang der vollständigen Anmeldung bestätigt die MFA die Annahme der Anmeldung. Damit kommt ein beide Seiten bindender Vertrag zustande. Sofern der Kurs bei Eingang der Anmeldung bereits ausgebucht ist, teilt die MFA das dem Anmeldenden unverzüglich mit.

2. Kurstermine / Kursablauf
Die angegebenen Kurstermine sind verbindlich und werden nicht geändert. Die angegebenen Uhrzeiten sind ungefähre Angaben und können durch die MFA oder durch den Kursleiter geringfügig geändert werden. Solche Änderungen werden den Studenten rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle Kurse finden, soweit in der Teilnahmebestätigung nicht anders angegeben, in den Räumen der MFA, im Oberweg 6 in 82008 Unterhaching, statt.

Eine Änderung des Dozenten aufgrund von unvorhersehbaren Vorkommnissen, stellt keine Rücktrittsberechtigung für den Teilnehmer dar, sofern der Inhalt des Kurses der gleiche ist.

Die Kursbeschreibungen sind nicht bindend. Die MFA aktualisiert die Lehrpläne fortlaufend. Veränderungen des Kursinhaltes stellen keine Mängel dar. Sofern die Kursbeschreibung die Fertigstellung eines Werkes (Film, Drehbuch etc.) vorsieht, kann nicht garantiert werden, dass jeder einzelne Student in der Lage ist, sein Werk tatsächlich fertig zu stellen.

3. Kursgebühren
Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Student eine Rechnung über die Kursgebühr. Nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung ist eine Anzahlung i. H. v. 10 % der Kursgebühr fällig. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Kursbeginn zu zahlen. Sofern die Anmeldung innerhalb von sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, ist die gesamte Kursgebühr nach Zugang der Bestätigung / Rechnung, spätestens aber 30 Tage vor Kursbeginn, fällig.

Die Kursgebühr ist unter Angabe der Rechnungsnummer per Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der MFA zu zahlen.

Bei sehr kurzfristigen Anmeldungen besteht die Möglichkeit, die Kursgebühr bar am ersten Kurstag zu zahlen.

4. Rücktritt
Sofern ein angemeldeter Student von der Kursteilnahme zurücktreten möchte, so erklärt er das schriftlich per Brief oder Fax.
Erfolgt der Rücktritt

  • bis 30 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der Student eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr.
  • bis 14 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der Student eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr.
  • 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der Student eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % der Kursgebühr.
  • weniger als 7 Tage vor Kursbeginn, so zahlt der Student die Kursgebühr in voller Höhe.
  • erfolgt kein Rücktritt sind die Kursgebühren, auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers, in voller Höhe zu entrichten.

Entscheidend ist das Datum, an dem die Rücktrittserklärung der MFA zugeht. Wenn der zurücktretende Student einen Ersatzstudenten stellt, wird nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Kursgebühr fällig. Im Falle eines Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen des Studenten verrechnet. Ein etwaiges Guthaben des Studenten wird zurück überwiesen.

5. Leistungen der MFA
In den Kursgebühren ist die Nutzung des MFA-Equipments, sowie alles zur Durchführung des Kurses erforderliche Material enthalten. Die während der Kurse verwendeten Aufnahmemedien verbleiben im Besitz der MFA. Studenten in Kursen, in deren Verlauf Filmwerke/Filmszenen gedreht werden, erhalten eine Kopie derjenigen Filme/Szenen, an denen sie beteiligt waren, auf DVD. Die Kosten hierfür sind in der Kursgebühr enthalten.

6. Rechte an den entstehenden Filmwerken
Die Nutzungsrechte, an den im Rahmen der MFA-Kurse entstehenden Filme, verbleiben bei den Studenten, die als Regisseur und Drehbuchautor den jeweiligen Film gestaltet haben. Die MFA hat das Recht, alle im Rahmen ihrer Kurse entstandenen Filmwerke (oder Ausschnitte daraus) zum Zweck der Eigenwerbung und im Rahmen seiner Partnerschaften zu verwerten. Die Rechte an den in den Drehbuchkursen entstehenden Stoffen und Büchern verbleiben ebenfalls bei den Studenten.

Die Studenten verpflichten sich, im Abspann aller im Rahmen der MFA-Kurse entstehenden Filme bzw. auf dem Deckblatt der Drehbücher darauf hinzuweisen, daß der jeweilige Film/das jeweilige Drehbuch im Rahmen der MFA entstanden ist. Allen Filmen/Filmszenen ist der MFA-Trailer unmittelbar vor Filmbeginn zuzufügen.

Die Studenten verpflichten sich weiter, der MFA die Verwertung (z.B. Senderechtevertrag mit Fernsehsender, Kinovertrieb, Festivalteilnahme) eines an der MFA entstandenen Films/Drehbuches mitzuteilen.

Sofern bei der Herstellung von Übungsfilmen Material verwendet wird, das urheberrechtlich geschützt ist und für das die MFA nur über Verwertungsrechte zum Zweck des Unterrichts verfügt (z.B. Drehbuchentwürfe, Footage/Filmarchivmaterial), so wird das den Studenten ausdrücklich vor Verwendung des Materials mitgeteilt. Mit der Verwendung solchen Materials erklären die Studenten, in diesem Fall den entstehenden Film nicht zu verwerten.

Die MFA hat das Recht alle, in den Schauspielkursen und der Schauspielausbildung entstandenen Szenen, Fotos und Filmprojekte zu verwerten und für Eigenwerbung zu nutzen.

7. Haftung/Versicherungen
Mit seiner Anmeldung versichert der Student, dass er ordnungsgemäß kranken-, unfall- und haftpflichtversichert ist. Der Student haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig oder durch Mißachtung von Anweisungen verursacht, sowohl gegenüber die MFA als auch gegenüber anderen Studenten und gegenüber Dritten.

Sofern im Rahmen der Projektarbeit bei einzelnen Kursen private bzw. von den Studenten gemietete PKW eingesetzt werden, besteht hierfür kein gesonderter Versicherungsschutz durch die MFA. Die Mitnahme anderer Studenten in privaten PKW ist nur zulässig, wenn eine Insassenunfallversicherung für den PKW besteht und der Fahrer mindestens 25 Jahre alt ist.

Sofern der Student im Rahmen der Kurse eigenes Equipment einsetzt, so tut er das auf eigenes Risiko. Haftung für etwaige Beschädigung oder Verlust des Equipments besteht nur, wenn der Schaden durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die MFA bzw. ihrer Beauftragten verursacht wird. Wird der Schaden durch einen anderen Studenten verursacht, so sind Schadenersatzansprüche direkt an den Verursacher zu richten.

8. Allgemeine Verhaltensregeln
Für die Teilnahme an allen MFA-Kursen gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1.) Der Umgang untereinander und gegenüber allen Dritten ist immer geprägt von Respekt und Höflichkeit. Dazu gehört auch absolute Pünktlichkeit und die Beachtung des Rauchverbots in den Kursräumen.

2.) Alle Anweisungen der Kursleiter / Dozenten, sofern sie sich auf organisatorische, juristische oder auf Sicherheitsfragen beziehen, sind unbedingt zu befolgen.

3.) Während aller Außendreharbeiten sind Schäden an der Umwelt oder am Eigentum Dritter unter allen Umständen zu vermeiden.

Studenten, die durch die Mißachtung dieser Regeln oder die Mißachtung der Anweisungen des Kursleiters den Kursablauf stören oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Studenten darstellen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

9. Besondere Regelungen für die Teilnahme Minderjähriger
Alle vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß. Alle Verpflichtungen des Studenten, die dieser aufgrund seiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang eingehen kann, gelten entsprechend für den Erziehungsberechtigten des Studenten.

Studenten, die bis zum Kursbeginn nicht die Volljährigkeit erreicht haben, benötigen zur Anmeldung am Kurs und zur Teilnahme die Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Der Erziehungsberechtigte überträgt während des Kurses die Aufsichtspflicht an die MFA bzw. dem von ihr beauftragten Kursleiter. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Kursbeginn und endet mit dem Kursende.

Mit der Anmeldung versichert der Erziehungsberechtigte, dass der Student zum Zeitpunkt der Anmeldung keine ansteckenden Krankheiten hat, und dass er gesundheitlich in der Lage ist, an dem Kurs teilzunehmen. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, die Akademieleitung bzw. die Kursleitung zu informieren, wenn sich bis Kursbeginn oder im Laufe des Kurses der gesundheitliche Zustand des Studenten verändert und eine Teilnahme mit Risiken für den Studenten oder die anderen Studenten verbunden ist.

(Stand: 27. April 2009)

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.